Montag, 6.9.2021
Keine Arglist hinsichtlich Baumängeln wegen verschwiegenen Schwarzbaus

Wurde ein Gebäude teilweise "schwarz" errichtet, kann allein daraus nicht auf ein arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer geschlossen werden. Erforderlich ist laut Bundesgerichtshof ein konkreter, verheimlichter Mangel. Der Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz habe hingegen nichts mit dem Inhalt der versprochenen Leistung zu tun – betroffen sei das nur Geschäftsgebaren, nicht das errichtete Gebäude.

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Donnerstag, 6.8.2020
Rechnungshof: Schwere Mängel bei Bekämpfung von Schwarzarbeit

Der Bundesrechnungshof hat schwere Mängel bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit in Deutschland beklagt. Zoll und Steuerbehörden arbeiteten nicht vertrauensvoll zusammen, urteilten die Prüfer in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. "Daten werden nicht vorbehaltlos ausgetauscht, sondern teilweise zurückgehalten", heißt es darin. Zudem gebe es keine Plattform zum sicheren Austausch.

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