Kabinett beschließt Gesetz gegen Schwarzarbeit: Neue Befugnisse für Kontrollbehörde

Um Schwarzarbeit künftig besser bekämpfen zu können, will das Bundeskabinett die Finanzkontrolle des Zolls deutlich stärken. Die Behörde bekommt mehr Befugnisse bei der Datenverarbeitung und Zugang zu polizeilichen Informationsdiensten.

Das Kabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums beschlossen, der unter anderem das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ändert. Konkret soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) gestärkt werden, wie das Ministerium mitteilte. Die FKS solle zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde fortentwickelt werden, "um die Aufgabenwahrnehmung zielgerichteter, moderner, digitaler und schlagkräftiger auszurichten", heißt es im Entwurf.

Künftig soll die FKS automatisiert Daten abgleichen und große Datenmengen systematisch auswerten dürfen. Wo sie Risikobereiche identifiziert, sollen die Kontrollen intensiver und umfangreicher werden. "Künftig erfahren Sozialleistungsbetrüger, insbesondere unrechtmäßige Bürgergeldempfänger, schnelle und unmittelbare strafrechtliche Konsequenzen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit", kommentierte Christian Lindner (FDP), zu dem Zeitpunkt noch Bundesfinanzminister. Die FKS solle eine "kleine Staatsanwaltschaft" werden.

Prüfungen von Geschäftsunterlagen künftig digital

Mit dem Informations- und Datenanalysesystem soll die FKS vor allem Verstößen wegen Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a StGB besser auf den Grund gehen können. Diese machen nach Ministeriums-Angaben einen großen Teil der von der FKS aufgedeckten Gesamtschadenssumme durch Schwarzarbeit aus. Personenbefragungen und Prüfungen von Geschäftsunterlagen sollen zudem digital ablaufen können, außerdem soll die Behörde weitere Befugnisse zur digitalen Identitätsüberprüfung bekommen, ohne hierfür andere Behörden um Amtshilfe bitten zu müssen. Durch die geplante Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund soll die Behörde zudem stärker in den Informationsaustausch mit den Polizeibehörden und den weiteren Verbundteilnehmern eingebunden werden.

Schwarzarbeit schade der deutschen Wirtschaft und untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat, heißt es in dem nun beschlossenen Entwurf. Fairer Wettbewerb und gerechte Arbeitsbedingungen seien nur mit einer wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu gewährleisten. "Zudem gilt es, Steuern und Sozialbeiträge für den Haushalt und die Sozialkassen zu sichern", so Lindner.

Redaktion beck-aktuell, dd, 7. November 2024.