Mittwoch, 16.3.2022
Betriebsratsschulung mit Beigabe eines sogenannten Starterkits

Ein Arbeitgeber muss die Erstschulung eines Betriebsratsmitglieds auch dann bezahlen, wenn der Veranstalter seinen Teilnehmern für die Ausübung ihrer Aufgaben Arbeitsgesetze, einen Kommentar zum Betriebsverfassungsrecht, ein Tablet und Ähnliches mitgibt. Solange der Seminarpreis pauschal verlangt werde, so das Bundesarbeitsgericht, und es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Preis der Schulung durch die Beigaben unangemessen hoch bemessen wird, sei der Arbeitgeber zur Freistellung seines Betriebsrats von den Kosten verpflichtet.

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