Dienstag, 20.6.2023
Verurteilung Schuhbecks wegen Steuerhinterziehung überwiegend rechtskräftig

Die Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ist überwiegend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung des Landgerichts München I einschließlich Strafzumessung. Allein die Einziehung des Wertes von Taterträgen halte rechtlicher Nachprüfung nicht stand.

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