Mittwoch, 16.3.2022
Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge unwirksam

Die Betriebsratswahl der Volkswagen AG im Frühjahr 2018 am Standort Hannover-Stöcken war unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch bestätigt. Der Wahlvorstand hatte auch für Arbeitnehmer die schriftliche Stimmabgabe beschlossen, deren Betriebsstätten unmittelbar an das Werksgelände angrenzen. Laut BAG ist ein solcher Beschluss nur für räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernte Betriebsteile und Kleinstbetriebe möglich.

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