Die Einsichtnahme in Steuerakten ist laut BFH nach durchgeführtem Besteuerungsverfahren ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige nur steuerverfahrensfremde Zwecke wie die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater verfolgt. Ein Auskunftsanspruch nach DS-GVO besteht zwar, der wird aber wohl nicht weiterhelfen.
Mehr lesenUnbefugte Rohöl-Transporte durch ein indigenes Reservat kosten eine texanische Bahngesellschaft Hunderte Millionen US-Dollar. Dabei ist das Urteil des zuständigen Richters wohl noch milde ausgefallen.
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