Donnerstag, 28.7.2022
Elektronische Wahl zur Satzungsversammlung einer Rechts­an­walts­kam­mer gültig

Der Bundesgerichtshof hat die erste elektronische Wahl zur Satzungsversammlung einer bayerischen Rechtsanwaltskammer für gültig befunden. Das elektronische Verfahren sei durch das Grundgesetz gedeckt. Einzelne Wahlfehler, die eventuell aufgetreten seien, hätten keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt, so der BGH.

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