Dienstag, 14.6.2022
Sammelklageninkassos für Schweizer Erwerber im VW-Dieselskandal zulässig

Ein Inkassodienstleister kann sich wirksam Schadensersatzforderungen abtreten lassen, auf die sich Schweizer Erwerber von Kraftfahrzeugen gegen die Volkswagen AG berufen haben. Der VIa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs stellte klar, dass ein nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG registrierter Inkassodienstleister auch dann keiner weiteren Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RDG bedarf, wenn er eine ihm treuhänderisch übertragene und einem ausländischen Sachrecht unterfallende Forderung außergerichtlich geltend macht.

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