Donnerstag, 29.7.2021
Keine Rücküberstellung von Geflüchteten nach Italien wegen Gefahr extremer materieller Not

Die Asylanträge eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia und eines Asylsuchenden aus Mali, der zuvor in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, dürfen nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie im Fall ihrer Rücküberstellung dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen durch zwei heute bekannt gegebene Urteile entschieden.

Mehr lesen
Montag, 19.4.2021
Derzeit keine Rücküberstellung in Griechenland anerkannter Flüchtlinge

In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit grundsätzlich nicht nach Griechenland zurückgeführt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg mit Urteilen vom 19.04.2021 entschieden. Denn für die Flüchtlinge bestehe in Griechenland  die ernsthafte Gefahr, ihre elementarsten Bedürfnisse ("Bett, Brot, Seife") nicht befriedigen zu können.

Mehr lesen