Mittwoch, 15.9.2021
Keine Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr

Für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuern kann im Steuerentstehungsjahr noch keine Rückstellung gebildet werden. Ebenfalls unzulässig ist die Bildung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei einem Klein- beziehungsweise Kleinstbetrieb. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster hervor. Die Revision wurde zugelassen und ist beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. XI R 19/21).

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Donnerstag, 23.7.2020
Postnachfolgeunternehmen zahlen für Bundesanstalt für Post und Telekommunikation

Die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen Rückstellungen, die die im Zuge der Privatisierung errichtete Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost für die Verpflichtungen gegenüber ihren eigenen Bediensteten unter anderem auf Altersversorgung bildet, auch insoweit refinanzieren, als Dienstzeiten vor 1995 einfließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

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