Dienstag, 15.2.2022
Bundesfinanzministerium will Steuerzins an Basiszins der Bundesbank koppeln

Das Bundesfinanzministerium will den Zins auf Steuernachzahlungen und -erstattungen künftig an den Basiszins der Bundesbank koppeln. "Der neue Zinssatz soll in grober Anlehnung an den Basiszinssatz ermittelt werden und ein Mischzinssatz zwischen Guthabenzinsen und Verzugszinsen sein", sagte die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel der "Welt". Eine verfassungskonforme Neuregelung werde man zeitnah angehen.

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Mittwoch, 15.9.2021
Keine Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr

Für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuern kann im Steuerentstehungsjahr noch keine Rückstellung gebildet werden. Ebenfalls unzulässig ist die Bildung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei einem Klein- beziehungsweise Kleinstbetrieb. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster hervor. Die Revision wurde zugelassen und ist beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. XI R 19/21).

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