Dienstag, 31.8.2021
Arbeitgeber darf Rückkehr aus Home-Office anordnen

Ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer (hier: Grafiker) gestattet, seine Tätigkeit im Home-Office auszuüben, kann seine Weisung ändern und die Rückkehr ins Büro anordnen, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen das Home-Office sprechen. Dies hat das Landgericht München in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden. Auch aus der ausgelaufenen Home-Office-Regelung habe sich kein Anspruch auf Home-Office ergeben.

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