Donnerstag, 10.6.2021
Zur Abwehr einer Räumungsklage reicht kein ärztliches Attest

Macht ein Mieter gegen die Räumung seiner Wohnung gesundheitliche Gründe geltend, reicht hierfür nicht allein ein Attest des Arztes, so der Bundesgerichtshof in einer am Donnerstag veröffentlichten Leitsatzentscheidung. Stattdessen muss ein Sachverständigengutachten zu Art, Umfang und konkreten Auswirkungen der behaupteten Erkrankungen auf die Lebensführung des Mieters im Allgemeinen und im Fall des Verlusts der vertrauten Umgebung eingeholt werden.

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