Prüft ein Gericht den Einwand möglicher Befangenheit im Rahmen eines berufsrechtlichen Verfahrens nicht, kann dies gegen das Grundrecht effektiven Rechtsschutzes verstoßen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit einer Ärztin teilweise Recht gegeben, die sich gegen ein Ordnungsgeld im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnehmen wehrte und den Präsidenten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz für befangen hielt.
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