Montag, 12.12.2022
Gericht muss mögliche Befangenheit von Kammerpräsident selbst prüfen

Prüft ein Gericht den Einwand möglicher Befangenheit im Rahmen eines berufsrechtlichen Verfahrens nicht, kann dies gegen das Grundrecht effektiven Rechtsschutzes verstoßen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit einer Ärztin teilweise Recht gegeben, die sich gegen ein Ordnungsgeld im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnehmen wehrte und den Präsidenten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz für befangen hielt.

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Freitag, 11.12.2020
Klage auf belastenden Beitragsbescheid der Landesärztekammer unzulässig

Das Verwaltungsgericht Trier hat am 19.11.2020 die Klage eines niedergelassenen Facharztes auf Heranziehung zu Kammerbeiträgen zur Landesärztekammer als unzulässig abgewiesen. Der Arzt bezweckte über Erstreitung und anschließende Anfechtung der Bescheide eine Kontrolle der wirtschaftlichen Haushaltsführung der Kammer. Dies sei ein unzulässiges Popularklagebegehren, so das VG.

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