Freitag, 13.1.2023
Kein Lebensarbeitszeitkonto für Richter

Richter haben keinen Anspruch auf Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkontos und auf Gutschrift von Zeitguthaben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der von Richtern geschuldete Einsatz bestimme sich nach dem Arbeitspensum und nicht wie bei Beamten nach konkret vorgegebenen Arbeitszeiten, so das BVerwG.

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