Freitag, 13.1.2023
Kein Lebensarbeitszeitkonto für Richter

Richter haben keinen Anspruch auf Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkontos und auf Gutschrift von Zeitguthaben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der von Richtern geschuldete Einsatz bestimme sich nach dem Arbeitspensum und nicht wie bei Beamten nach konkret vorgegebenen Arbeitszeiten, so das BVerwG.

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Freitag, 29.10.2021
Richter haben keinen Anspruch auf Lebensarbeitszeitkonto

Die hessischen Richterinnen und Richter haben keinen Anspruch auf Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkontos, bei dem wöchentlich eine Stunde gutgeschrieben wird. Denn für Richterinnen und Richter sei in Hessen keine Arbeitszeit vorgesehen, so der Verwaltungsgerichtshof Kassel am Donnerstag. Die an die Arbeitszeit anknüpfende Regelung der Beamtinnen und Beamten zum Lebensarbeitszeitkonto sei daher nicht anwendbar. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

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