Freitag, 29.9.2023
Elektronische Übermittlung der Revisionsbegründung fehlgeschlagen: Dennoch keine Wiedereinsetzung

Bei der elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht kann immer etwas schiefgehen – deswegen ist ein Zeitpuffer einzubauen. Wird dies nicht beachtet, ist das Versäumen einer Frist laut BVerwG nicht unverschuldet und keine Wiedereinsetzung zu gewähren.

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