Freitag, 12.2.2021
Bezugnahme auf elektronisches Handelsregister genügt zum Beleg der Rechtsnachfolge für Titelumschreibung

Für die Erteilung einer Vollstreckungsklausel für den Rechtsnachfolger nach § 727 ZPO reicht eine Bezugnahme auf das elektronische Handelsregister etwa durch Vorlage einer Kopie des Handelsregisterauszugs aus, um die Rechtsnachfolge zu belegen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden. Denn bei den im Handelsregisterportal veröffentlichten Informationen handele es sich um offenkundige Tatsachen in Form der Allgemeinkundigkeit.

Mehr lesen