Donnerstag, 9.9.2021
Verlag darf digitalen Rechtsdokumentengenerator betreiben

Ein juristischer Fachverlag darf einen digitalen Rechtsdokumentengenerator betreiben, mit dem anhand eines Frage-Antwort-Systems und einer Sammlung abgespeicherter Textbausteine Vertragsdokumente erzeugt werden. Mangels Tätigwerden in einer konkreten Angelegenheit des Nutzers verstoße ein solches Angebot nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, entschied nun der Bundesgerichtshof.

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