Ein juristischer Fachverlag darf einen digitalen Rechtsdokumentengenerator betreiben, mit dem anhand eines Frage-Antwort-Systems und einer Sammlung abgespeicherter Textbausteine Vertragsdokumente erzeugt werden. Mangels Tätigwerden in einer konkreten Angelegenheit des Nutzers verstoße ein solches Angebot nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, entschied nun der Bundesgerichtshof.
Mehr lesenVertritt eine Architektin einen Grundstückseigentümer bei einem Widerspruch gegen die Baubehörde, verstößt sie gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Dem Bundesgerichtshof zufolge gibt es keine Vorschrift, die ihr das Recht verliehe, ihren Auftraggeber zu vertreten.
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