Der Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) fordert eine gesetzliche Klarstellung zur Zulässigkeit der sogenannten Drittberatung durch Syndikusrechtsanwälte im Rahmen der "großen BRAO-Reform". Syndikusrechtsanwälte seien ein wichtiger Baustein zur Stärkung des Legalitätsprinzips in Unternehmen, unterstreicht der Verband in seiner Stellungnahme.
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