Weil sie trotz nachgewiesener Corona-Infektion spazieren ging, muss eine Frau in Österreich eine Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen. Das Landgericht Ried im Innkreis verurteilte die 35-Jährige am 24.07.2020 wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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