1.200 Euro Strafe für Spaziergang trotz Corona-Infektion

Weil sie trotz nachgewiesener Corona-Infektion spazieren ging, muss eine Frau in Österreich eine Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen. Das Landgericht Ried im Innkreis verurteilte die 35-Jährige am 24.07.2020 wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nachbarin "verpfiff" infizierte Frau

Die Oberösterreicherin musste nach einem positiven Corona-Test in Heimquarantäne. Vor Gericht meinte sie, dass sie es nach zwei Tagen "nicht mehr ausgehalten" und deshalb mit Mundschutz eine kleine Runde an der frischen Luft gedreht habe. Dabei wurde sie von einer Nachbarin beobachtet, die die Polizei verständigte. Der Richter erlaubte sich einen Seitenhieb auf die Nachbarin, die die 35-Jährige auch selber zum Umkehren hätte auffordern können. "Denunzieren soll nicht zum Volkssport werden, ich finde eine solche Gesellschaft nicht lebenswert."

Bewährungsstrafe wegen Supermarktbesuchs trotz Quarantäne

Bereits am 22.07.2020 war in Klagenfurt eine 49-Jährige zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 800 Geldstrafe verurteilt worden, weil sie trotz Heimquarantäne einen Postschalter in einem Supermarkt aufgesucht hatte.

LG Ried im Innkreis, Urteil vom 24.07.2020

Redaktion beck-aktuell, 27. Juli 2020 (dpa).