Donnerstag, 30.11.2023
Schriftliche Steuerberaterprüfung muss nicht anonym erfolgen

Der BFH hat weitere Klarheit in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung geschaffen. Insbesondere ging es in seiner Entscheidung um die Anonymität der Prüflinge und den korrekten Ablauf eines "Überdenkens" der Bewertung durch Erst- und Zweitprüfer.

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