Das Verwaltungsgericht Neustadt an den Weinstraße hat die präventive Sicherstellung eines Motorrades für zulässig erklärt. Die Maßnahme sei nicht zu beanstanden, da der Kläger bereits wegen eines illegalen Straßenrennens polizeilich in Erscheinung getreten sei und Wiederholungsgefahr bestanden habe. Die Polizisten hätten dies auch basierend auf ihren Wahrnehmungen einschätzen können.
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