Zivilprozesskosten können nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Das FG Niedersachsen hat das in einem Fall bejaht, in dem die unentgeltliche Übertragung eines Forstbetriebs rückabgewickelt werden sollte und dadurch der Verlust der Existenzgrundlage drohte.
Mehr lesenProzesskosten zur Erlangung eines (höheren) nachehelichen Unterhalts sind laut BFH bei der Einkommensbesteuerung nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltszahlungen im Rahmen des sogenannten Realsplittings versteuern muss.
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