Mittwoch, 28.7.2021
Zweifel an der Prozessfähigkeit und Erlass eines Versäumnisurteils

Ist in einem Gerichtsverfahren zweifelhaft, ob eine Partei prozessfähig ist, kann kein Versäumnisurteil gegen sie ergehen. Der Bundesgerichtshof hält es für unabdingbar, die Fähigkeit, selbst vor Gericht Prozesshandlungen vorzunehmen, erschöpfend zu klären. Gegebenenfalls müssten die Parteien danach Gelegenheit haben, eine Betreuung einzurichten, oder es könne ein Prozesspfleger bestellt werden.

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