In der Verhandlung waren sich alle noch einig, dass der Gutachter seine Ausführungen zum ΔV und der behaupteten HWS-Verletzung gleich selbst protokolliert. Doch später, nachdem das LG nicht in ihrem Sinne entschieden hatte, rügte die Verletzte diese Vorgehensweise. Das OLG Schleswig hält dies für rechtsmissbräuchlich.
Mehr lesen