Mittwoch, 24.8.2022
Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls nach Ablauf der Fünfmonatsfrist

Gelangt ein Protokoll nicht innerhalb der Fünfmonatsfrist nach Verkündung des Urteils zur Akte, hat dies keine Einwirkungen auf dessen Beweiskraft. Laut Bundesgerichtshof ist entscheidend, dass es zeitnah zum beurkundeten Termin erstellt wird und zumindest die Urteilsformel im Zeitpunkt der Bekanntmachung schriftlich niedergelegt ist. Eine mit dem dienstlichen Programm "Forumstar" automatisch ausgeworfene Verfügung gleichen Datums könne dies belegen.

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