Leistungen aus einem Promotionsstipendium unterliegen nur dann der Einkommensteuer, wenn der Stipendiat eine wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat und keine Steuerbefreiungsvorschrift eingreift. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und eine genauere Prüfung des privatwirtschaftlichen Förderungsanteils verlangt, der im Fall mit einer Verwertungspflicht der wissenschaftlichen Erkenntnisse verknüpft war.
Mehr lesenAuf Promotionsstipendien sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden und die Rechtsauffassung der Krankenkasse bestätigt. Dies gelte auch für eine vertraglich zweckgebundene Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat.
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