Donnerstag, 16.2.2023
Besteuerung eines Promotionsstipendiums nur bei wirtschaftlicher Gegenleistung

Leistungen aus einem Promotionsstipendium unterliegen nur dann der Einkommensteuer, wenn der Stipendiat eine wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat und keine Steuerbefreiungsvorschrift eingreift. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und eine genauere Prüfung des privatwirtschaftlichen Förderungsanteils verlangt, der im Fall mit einer Verwertungspflicht der wissenschaftlichen Erkenntnisse verknüpft war.

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