Dienstag, 2.6.2020
Zahlung zur Dauerunterbringung eines "Problemhundes" ist keine Spende

Eine "Gassigängerin" eines Tierschutzvereins wollte eine Zahlung zur Dauerunterbringung eines sogenannten Problemhundes in einer Tierpension als Spende abziehen lassen. Das hat das Finanzgericht Köln aber mit Urteil vom 11.12.2018, gegen das kürzlich die Revision zugelassen wurde, nicht gestattet. Der Tierschutzverein habe nicht selbst über den Betrag verfügen können. Die Zahlung sei eher eine Unterhaltsleistung als eine Spende.

Mehr lesen