Die AfD muss wegen der Annahme anonymer Spenden eine Sanktion in Höhe von circa 396.000 Euro an die Verwaltung des Deutschen Bundestags zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch entschieden. Die Argumentation der AfD, es handele sich um Direktspenden an Alice Weidel, die nicht dem Parteiengesetz unterfielen, überzeugte das Gericht nicht. Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen.
Mehr lesenEine "Gassigängerin" eines Tierschutzvereins wollte eine Zahlung zur Dauerunterbringung eines sogenannten Problemhundes in einer Tierpension als Spende abziehen lassen. Das hat das Finanzgericht Köln aber mit Urteil vom 11.12.2018, gegen das kürzlich die Revision zugelassen wurde, nicht gestattet. Der Tierschutzverein habe nicht selbst über den Betrag verfügen können. Die Zahlung sei eher eine Unterhaltsleistung als eine Spende.
Mehr lesen