Donnerstag, 15.9.2022
Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Pkw-Nutzung

Der für die Privatnutzung eines betrieblichen Pkw sprechende Anscheinsbeweis kann auch auf andere Weise als durch das Vorhandensein eines in Status und Gebrauchswert vergleichbaren Pkw im Privatvermögen erschüttert werden. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden, aber die Revision zugelassen, um eine höchstrichterliche Ausformung von Kriterien zur Erschütterung des Anscheinsbeweises der Privatnutzung jenseits der bekannten Fallgruppen zu ermöglichen.

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