Stellt ein Prozessbevollmächtigter den erstmaligen Antrag, die Berufungsbegründungsfrist wegen akuter Arbeitsüberlastung zu verlängern, muss er nicht bei Gericht nachfragen, ob dem Antrag entsprochen wird. Der Bundesgerichtshof hat weiter entschieden, dass der Anwalt auf den rechtzeitigen Zugang bei Gericht vertrauen kann, wenn er den Antrag sechs Tage vor Fristablauf durch eine Angestellte in den Briefkasten werfen lässt. Angaben dazu, welche Fristen notiert worden seien, seien nicht notwendig.
Mehr lesenDer Gesetzentwurf zur Verbesserung der Strafverfolgung beim Handel etwa mit Betäubungsmitteln per Brief oder Paket ist im Wirtschaftsausschuss des Bundestags unterschiedlich beurteilt worden. Neben grundsätzlicher Befürwortung der Strafverfolgungsmaßnahmen gab es Kritik an einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der quasi eine nachträgliche Legitimierung der vom Bundesverwaltungsgericht kassierten Briefportoregulierung vorsehe.
Mehr lesenStellt die Post ein ersichtlich fristgebundenes Schreiben trotz vereinbarter Lieferfrist zu spät zu, kann sie für den aus der verspäteten Zustellung entstehenden Schaden ersatzpflichtig sein. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 16.04.2020. Im zugrunde liegenden Fall belief sich der Schaden, der durch die verspätete Zustellung entstanden war, auf 18.000 Euro, die die Post nun zahlen muss.
Mehr lesen