Experten uneins über geplante Änderungen im Postgesetz

Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Strafverfolgung beim Handel etwa mit Betäubungsmitteln per Brief oder Paket ist im Wirtschaftsausschuss des Bundestags unterschiedlich beurteilt worden. Neben grundsätzlicher Befürwortung der Strafverfolgungsmaßnahmen gab es Kritik an einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der quasi eine nachträgliche Legitimierung der vom Bundesverwaltungsgericht kassierten  Briefportoregulierung vorsehe.

Änderungsanträge dominieren Diskussion

Der Bundesrat will die Strafverfolgung beim Handel etwa mit Betäubungsmitteln per Brief oder Paket verschärfen und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Tatsächlich kreisten die Stellungnahmen aber nahezu ausschließlich um einen Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen dazu vorgelegt haben. In ihm werden mehrere Vorschriftenänderungen jenseits der Ursprungsthematik angesprochen.

Kritik an nachträglicher Legitimierung der Briefportoregulierung

Walther Otremba vom Bundesverband Briefdienste brachte dies so auf den Punkt: Erstgenanntes Ziel des Vorhabens der Fraktionen CDU/CSU und SPD sei die nachträgliche Legitimierung einer Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung, die das Bundesverwaltungsgericht am 27.05.2020, (Az.: 6 C 1/19, BeckRS 2020, 17299) als rechtswidrig erkannt habe. Durch die Übernahme der Verordnung in das Postgesetz solle das Ziel, den Preiserhöhungsspielraum der Deutschen Post zu erweitern, erreicht werden. Ähnlich sah das Marten Bosselmann vom Bundesverband Paket und Expresslogistik. Die Deutsche Post könne so weiterhin - nun sogar gesetzlich vorgesehen - ihre Kosten im Paketmarkt über Briefporti refinanzieren. Die vorgeschlagene Änderung des Postgesetzes biete in keinem Punkt eine Verbesserung der Wettbewerbslage im Paketmarkt.

Deutsche Post begrüßt Maßnahmen zur Strafverfolgung

Seitens der Deutschen Post/DHL wurde dagegen lediglich auf die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Strafverfolgung eingegangen. Diese wurden uneingeschränkt begrüßt. Wolfgang Bodenbach lobte, dass zunächst nur ein eng begrenzter Eingriff in das Postgesetz geplant sei. Eine umfassende Überarbeitung des Regulierungsrahmens sollte nach seiner Ansicht erst dann erfolgen, wenn die Auswirkungen der Pandemie auf die Postmärkte absehbar seien. Das Anliegen des Bundesrats bezüglich Verbesserung der Strafverfolgung fand seine Zustimmung. Bereits heute arbeite die Deutsche Post DHL eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Dies umfasse auch die derzeit bereits zulässige Übergabe von Postsendungen mit gefährlichem oder strafbarem Inhalt an Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Umsetzung der Gesetzesinitiative werde für zusätzliche Rechtssicherheit sorgen.

Bundesnetzagentur sieht Stärkung des Wettbewerbs

Peter Franke von der Bundesnetzagentur meinte, die geplanten Maßnahmen seien als wettbewerbs- und verbraucherfreundlich zu bewerten. Das Vorhaben vermeide Verwerfungen hinsichtlich des Preisgefüges auf den Postmärkten. Zudem würden erste Impulse für eine Stärkung des Wettbewerbs gesetzt. Nicht zuletzt würden auch die Verbraucherrechte geschärft. Die vorgesehene verbindliche Teilnahme an Schlichtungsverfahren und die Stärkung der Empfängerrechte seien Verbesserungen, die auch dem Online-Handel insgesamt zugutekommen würden. Er glaube, dass die berechtigten Erwartungen an Schlichtungsverfahren erfüllt werden können.

Monopolkommission fordert Neuregulierung des Briefmarktes

Der Vorsitzende der Monopolkommission, Jürgen Kühling, bedauerte dagegen, dass die angepeilte Novelle hinter den Erwartungen zurückbleibe und eine umfassende Anpassung an die veränderten Bedingungen auf den Postmärkten ausbleiben solle. Sinkende Briefmengen infolge der Digitalisierung bei Zunahme im Paketbereich böten neue Chancen für den Wettbewerb. Er hielt es für dringend geboten, das Entstehen eines funktionierenden Wettbewerbs auf den Briefmärkten mit einer an die neuen Gegebenheiten angepassten Regulierung zu verbinden.

Sorge um tariflich geschützte Arbeitsbedingungen

Uwe Köpke von ver.di strich heraus, dass mit dem Gesetzentwurf nebst Änderungsantrag die Interessen der Absender und Empfänger von Postsendungen eben durch dieses verpflichtende Schlichtungsverfahren weiter gestärkt werden sollen. Die vorgesehene neue Regelung gegen missbräuchliche Beeinträchtigung von Unternehmen zur Erzielung einer angemessenen Gewinnmarge dürfe nicht eine Vernichtung tariflich geschützter Arbeitsbedingungen begünstigen.

Redaktion beck-aktuell, 9. Februar 2021.