Donnerstag, 29.9.2022
Polizeimaßnahmen gegen Corona-"Spaziergang" in Trier waren teilweise rechtswidrig

Der Stopp eines sogenannten Corona-"Spaziergangs" in der Trierer Innenstadt im Dezember 2021, bei denen Bürger ihren Unmut über Coronamaßnahmen zum Ausdruck brachten, war laut Verwaltungsgericht Trier rechtmäßig. Die in diesem Zusammenhang erteilten Platzverweise und die Anordnung, das Anfertigen von Lichtbildern zu erdulden, seien jedoch unverhältnismäßig gewesen, entschied das Gericht und gab insoweit der Klage einer Teilnehmerin statt.

Mehr lesen