Nicht schön, wenn man nach Hause kommt und feststellt, dass sowohl die Haustür als auch die Kellertür eingetreten worden sind. Liegt aber ein Schreiben der Polizei dabei, dass sie auf der Jagd nach Flüchtigen war, bekommt man nach dem OLG Hamm zumindest eine Entschädigung dafür.
Mehr lesenNach jahrelangem Streit ist klar: Die DFL darf für Polizeikosten bei besonders gewaltgeneigten Fußballspielen zur Kasse gebeten werden. Aber was hat das für Konsequenzen? Vieles bleibt offen.
Mehr lesenDer Steuerzahler muss nicht für Polizeieinsätze aufkommen, die nötig sind, um Hochrisikospiele des ertragreichen Profifußballs abzusichern, sagt das BVerfG. Wird es nur den Fußball treffen oder ist das eine Abkehr vom Prinzip des Steuerstaates?
Mehr lesenEin Schüler, der über einen anonymen “Instagram“-Account verklausulierte Amokdrohungen gegenüber seiner Schule schaltet, muss auch dann die Kosten für den daraus resultierenden Polizeieinsatz zahlen, wenn sich später herausstellt, dass alles nur ein “Streich“ war. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Auch bei unklaren Anhaltspunkten für eine bevorstehende Gewalttat an einer Schule sei die Aufnahme von Ermittlungen geboten.
Mehr lesenWer eine Alarmanlage auf seinem Anwesen installiert, muss auch dann Gebühren für dadurch veranlasste unnötige Polizeieinsätze zahlen, wenn der Grund für das Auslösen der Anlage im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines Hausbesitzers aus dem Westerwaldkreis mit Urteil vom 15.04.2020 entschieden (Az.: 3 K 1063/19).
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