Ein Schüler, der über einen anonymen “Instagram“-Account verklausulierte Amokdrohungen gegenüber seiner Schule schaltet, muss auch dann die Kosten für den daraus resultierenden Polizeieinsatz zahlen, wenn sich später herausstellt, dass alles nur ein “Streich“ war. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Auch bei unklaren Anhaltspunkten für eine bevorstehende Gewalttat an einer Schule sei die Aufnahme von Ermittlungen geboten.
Mehr lesenWer eine Alarmanlage auf seinem Anwesen installiert, muss auch dann Gebühren für dadurch veranlasste unnötige Polizeieinsätze zahlen, wenn der Grund für das Auslösen der Anlage im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines Hausbesitzers aus dem Westerwaldkreis mit Urteil vom 15.04.2020 entschieden (Az.: 3 K 1063/19).
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