Montag, 4.10.2021
Handy-Aufnahmen von öffentlichem Polizeieinsatz straffrei
Wer einen Polizeieinsatz in der Öffentlichkeit durch eine Handyaufnahme in Bild und Ton festhält, macht sich nicht strafbar. Insbesondere scheide eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes im Sinne des § 201 StGB aus, so das Landgericht Osnabrück. Deswegen sei die Polizei auch nicht berechtigt, ein Handy, mit dem solche Aufnahmen gemacht wurden, zu beschlagnahmen. Mehr lesen
Donnerstag, 27.8.2020
Schüler muss nach "Amok-Streich" auf Instagram für Polizeieinsatz zahlen

Ein Schüler, der über einen anonymen “Instagram“-Account verklausulierte Amokdrohungen gegenüber seiner Schule schaltet, muss auch dann die Kosten für den daraus resultierenden Polizeieinsatz zahlen, wenn sich später herausstellt, dass alles nur ein “Streich“ war. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Auch bei unklaren Anhaltspunkten für eine bevorstehende Gewalttat an einer Schule sei die Aufnahme von Ermittlungen geboten.

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Dienstag, 5.5.2020
VG Koblenz: Hausbesitzer haftet nach fehlerhaftem Einbruchsalarm für Polizeieinsatzkosten

Wer eine Alarmanlage auf seinem Anwesen installiert, muss auch dann Gebühren für dadurch veranlasste unnötige Polizeieinsätze zahlen, wenn der Grund für das Auslösen der Anlage im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines Hausbesitzers aus dem Westerwaldkreis mit Urteil vom 15.04.2020 entschieden (Az.: 3 K 1063/19).

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