Freitag, 16.12.2022
Differenzierende Entscheidung des BGH zu Fotos von Aufnähern auf Polizeiuniform

Ein Bundespolizist, der beim Einsatz auf einer Ge­gen­ver­an­stal­tung zu einem Neonazifestival fragwürdige Aufnäher auf der Uniform trug, muss eine Bildberichterstattung darüber nicht in jedem Fall dulden. Eine Darstellung im Kontext einer Reportage über unstreitig rechtsradikale Symbole kann laut Bundesgerichtshof sein Persönlichkeitsrecht verletzen. Zu klären sei, ob die Behauptung im Artikel zutraf, dass die von dem Beamten getragenen Flicken zu den Codes und Symbolen der rechten Szene gehörten.

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Montag, 5.12.2022
Durchsuchung einer Frau durch Polizisten kann rechtmäßig sein

Weil sie nicht als Frau erkennbar war, war es rechtmäßig, dass eine an einer Straßenblockade beteiligte Frau durch einen männlichen Polizeibeamten durchsucht wurde. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor. Die Frau will zwar auf ihre Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht hingewiesen haben. Ob dem so war, war aber im Nachhinein nicht mehr feststellbar.

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