Ein Bundespolizist, der beim Einsatz auf einer Gegenveranstaltung zu einem Neonazifestival fragwürdige Aufnäher auf der Uniform trug, muss eine Bildberichterstattung darüber nicht in jedem Fall dulden. Eine Darstellung im Kontext einer Reportage über unstreitig rechtsradikale Symbole kann laut Bundesgerichtshof sein Persönlichkeitsrecht verletzen. Zu klären sei, ob die Behauptung im Artikel zutraf, dass die von dem Beamten getragenen Flicken zu den Codes und Symbolen der rechten Szene gehörten.
Mehr lesenDas Foto eines Bundesbeamten, der beim Einsatz auf einer Gegenveranstaltung zu einem Neonazifestival umstrittene Aufnäher an seiner Uniform trug, darf ohne seine Einwilligung veröffentlicht werden. Entscheidend ist dabei die öffentliche Rolle des Betroffenen, so der Bundesgerichtshof. Gerade in der Debatte um rechtsradikale Sicherheitsorgane müsse dieser bei aufkommenden Zweifeln an seiner Neutralität kritikfähiger sein als Privatpersonen.
Mehr lesen