Freitag, 15.12.2023
Von der Bierbank gefallen: Polizei durfte Senior auf Dorffest in Gewahrsam nehmen

"Hund beißt Frau“" ist in der Regel weder eine Meldung noch ein Fall für den 3. Strafsenat des BGH. Anders kann es laufen, wenn der Hund bloß beißt, weil sein Herrchen auf ihn fiel und die Szene zu einem Polizeieinsatz auf einem rheinland-pfälzischen Dorffest führt.

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Dienstag, 4.10.2022
Kein Platzverweis gegenüber Versammlungsteilnehmer ohne Maske
Ein Mann, der im Februar 2022 ohne die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung an einer Versammlung in Trier teilgenommen hat, hätte deswegen nicht des Platzes verwiesen werden dürfen. Dies stellt das Verwaltungsgericht der Stadt klar und verweist auf die fehlende Rechtsgrundlage für einen Platzverweis im Versammlungsgesetz, das hier mangels Auflösung der Versammlung Sperrwirkung entfaltet habe. Ein weiterer Feststellungsantrag des Versammlungsteilnehmers blieb indes erfolglos. Mehr lesen
Donnerstag, 15.9.2022
Keine Entschädigung für Frau nach Platzverweis wegen nackter Brüste

Im Streit um entblößte Brüste auf einem Berliner Wasserspielplatz hat eine Frau erfolglos gegen das Land Berlin geklagt. Die 38-Jährige fühlte sich diskriminiert, weil sie wegen ihres nackten Oberkörpers des Geländes verwiesen worden war, und verlangte wenigstens 10.000 Euro als Entschädigung. Sie berief sich dabei auf das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG). Das Landgericht Berlin wies die Klage jedoch zurück.

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Mittwoch, 3.8.2022
Platzverweis bei Verdacht auf Corona-Erkrankung rechtmäßig

Ist eine Person nach den Erkenntnissen der Polizei mit dem Coronavirus infiziert, darf gegen diese für einen belebten Ort ein Platzverweis ausgesprochen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und die Feststellungsklage eines Mannes zurückgewiesen, der im September 2021 in Berlin vom Hardenbergplatz verwiesen worden war.

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Mittwoch, 1.12.2021
Keine Maske bei Versammlung: Polizei darf Platzverweis aussprechen

Wer auf einer Versammlung entgegen entsprechender Infektionsschutzregeln keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, kann von der Polizei ausgeschlossen und mit einem Platzverweis belegt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt und die Klage eines Mannes abgewiesen, der sich auf ein ärztliches Attest berufen hatte, an dessen Richtigkeit erhebliche Zweifel bestanden hätten. 

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