Mittwoch, 9.3.2022
Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung eines Pkw-Leasingvertrages

Dem Leasingnehmer steht bei der Rückabwicklung eines Leasingvertrages über ein Auto grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Leasingraten zu. Der Leasinggeber wiederum kann eine Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich mit dem geleasten Auto gefahrenen Kilometer verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden. In dem Urteil geht es auch um die Fragen, wie die Höhe des Nutzungsersatzes zu bemessen und wie eine AGB-Klausel in diesem Zusammenhang zu bewerten ist.

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