Mittwoch, 23.8.2023
Notar schuldet Pflichtteilsberechtigtem kein Nachlassverzeichnis

Ein Notar übernimmt den Auftrag, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, bleibt aber untätig. Dann kann nur der Erbe die Notarbeschwerde einreichen. Die für die Haftung entwickelten Kriterien, wonach auch mittelbar Betroffene geschützt werden, sind auf die Untätigkeit nicht übertragbar, so der BGH.

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Freitag, 17.12.2021
Notarielles Nachlassverzeichnis kann an Eides Statt versichert werden

Bieten die Angaben des Erben zu Zweifeln Anlass, ob die Erstellung des Nachlassverzeichnisses sorgfältig erfolgt ist, kann der Pflichtteilsberechtigte von ihm verlangen, die Richtigkeit aller aufgeführten Positionen an Eides Statt zu versichern. Der Bundesgerichtshof hält es dabei für irrelevant, ob das Verzeichnis von einem Notar oder von dem Erben selbst erstellt worden ist. Damit ist dieser Streit erstmalig höchstrichterlich entschieden worden.

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Mittwoch, 20.10.2021
Anspruch auf Wertermittlung auch nach Veräußerung eines Erbstücks

Ein Pflichtteilsberechtigter hat auch nach dem Verkauf eines Nachlassgegenstands einen Anspruch auf Wertermittlung. Laut Bundesgerichtshof besteht hierfür jedenfalls dann ein berechtigtes Interesse, wenn bereits mehrere unterschiedliche Expertisen vorliegen und damit die Auskünfte des Erbe kein klares Bild zeichnen. Andernfalls werde der Nachweis verwehrt oder zumindest erschwert, dass der Veräußerungserlös nicht dem tatsächlichen Verkehrswert entsprochen habe.

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Dienstag, 8.6.2021
Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht

Grabpflegekosten verringern einen Pflichtteilsanspruch nicht, da sie insoweit keine Nachlassverbindlichkeiten darstellen. Daran ändert nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch die testamentarische Anordnung nichts, das Grab über 20 Jahre zu pflegen. Anders könne es aussehen, wenn der Erblasser selbst einen entsprechenden Vertrag geschlossen habe.

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Dienstag, 27.10.2020
Pflichtteilsentziehung wegen schweren Raubes wirksam

Ein wegen eines schweren Raubes inhaftierter Straftäter kann von seinen Eltern enterbt werden und es kann ihm testamentarisch ausdrücklich und begründet auch sein Pflichtteil wegen "Unzumutbarkeit" abgesprochen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 08.07.2020 bestätigt. Der Gegensatz zwischen Tat und den von der Familie gelebten Wertvorstellungen erlaube diesen Schritt.

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