Mittwoch, 8.2.2023
BAG-Präsidentin: Arbeitszeiterfassung schon jetzt Pflicht

Die Arbeitszeiten von Millionen Arbeitnehmern in Deutschland müssen nach Auffassung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, schon jetzt systematisch erfasst werden. Das sei unabhängig von der geplanten Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes durch das sogenannte Stechuhr-Urteil des BAG von September 2022 (NZA 2022, 1616) entschieden, sagte Gallner am Mittwoch bei der Vorlage des BAG-Jahresberichts in Erfurt.

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