Donnerstag, 9.7.2020
Petitionsausschüsse bei deutschen Landtagen unterliegen DS-GVO

Der Petitionsausschuss des Bundeslandes Hessen unterliegt der DS-GVO. Personen, die bei ihm eine Petition eingereicht haben, verfügten somit grundsätzlich über ein Auskunftsrecht in Bezug auf die sie betreffenden personenbezogenen Daten, so der Europäische Gerichtshof. Gleichzeitig erteilt er in der datenschutzrechtlichen Vorlage geäußerten Zweifeln des Verwaltungsgerichts Wiesbaden an der eigenen Unabhängigkeit und damit an seiner Vorlageberechtigung eine Absage.

Mehr lesen