Die Frage, ob die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt ist, darf nicht allein mit Blick auf die Anreise beurteilt werden. Laut Bundesgerichtshof kann auch die Frage, ob die Rückreise gesichert ist, von Bedeutung sein. Daher könne dem Reisenden bereits die Anreise nicht zugemutet werden, wenn die Möglichkeiten der Abreise ungewiss seien. Diese außergewöhnlichen Umstände fielen in den Risikobereich des Veranstalters.
Mehr lesenPauschalreisende können Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises haben, wenn ihre Reise durch staatliche Corona-Maßnahmen beeinträchtigt wurde. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Unerheblich sei, dass Corona-Einschränkungen auch am Wohnort des Reisenden sowie in anderen Ländern gegolten hätten. Im konkreten Fall, in dem unter anderem der Pool und Strand gesperrt waren, muss das Landgericht München I nun das Leistungsspektrum der Reise prüfen.
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