Donnerstag, 12.1.2023
Pauschalurlauber können bei Corona-Einschränkungen Anspruch auf Preisminderung haben

Pauschalreisende können Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises haben, wenn ihre Reise durch staatliche Corona-Maßnahmen beeinträchtigt wurde. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Unerheblich sei, dass Corona-Einschränkungen auch am Wohnort des Reisenden sowie in anderen Ländern gegolten hätten. Im konkreten Fall, in dem unter anderem der Pool und Strand gesperrt waren, muss das Landgericht München I nun das Leistungsspektrum der Reise prüfen.

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