Bucht man bei einer Pauschalreise für den Hin- und Rückflug die Premium Economy Class und wird in die Economy Class umgebucht, reicht allein das nicht für ein Kündigungsrecht. Die Rückbuchung stelle keinen Mangel dar, der die Reise erheblich beeinträchtige, so das AG München.
Mehr lesenWer kennt es nicht: Am Pool sind alle Liegen mit Handtüchern belegt, obwohl die meisten Hotelgäste noch beim Frühstück sitzen. Einem Griechenland-Urlauber ging das zu weit. Er verlangte Geld zurück - mit Erfolg. Das AG Hannover ging von einem Mangel der Pauschalreise aus.
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