Freitag, 11.3.2022
Patientenakten sind tabu

Behörden dürfen keinen Einblick in Patientenakten nehmen, um zu kontrollieren, ob Ärzte zu Unrecht Medikamente verschreiben, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern am Nachmittag entschieden. Dies betrifft etwa das manchen Kindern verordnete Ritalin. Erlaubt sei dagegen eine Überprüfung der ausgestellten Rezepte. Die Leipziger Richter gaben allerdings zu bedenken, dass eine Erweiterung der Befugnisse durch den Gesetzgeber angebracht sein könnte.

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